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EDV-Recht und Datenschutz
Per Link kostenlos über EDV, Urheber- und Markenrechte, Lizenzen, Software-Hinterlegung und Lizenzen, Domainrecht, Multimedia und Datenschutz informiert.
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Gesetze und Zeitschriften Online

Urheberrechte, Marken-, Designrechte

Im EDV-Recht spielen andere Rechtsmaterien - je nach Umständen des Einzelfalls - eine ausschlaggebende Rolle. Der Erstellter oder andererseits der Verwender einer Software mag z. B. keine vertraglichen, wohl aber Ansprüche aus
§§ 69a ff UrhG [Bestimmungen für Computerprogramme] seinem allgemeinen Urheberrecht oder Ansprüche nach §§ 87a ff UrhG [Schutz des Datenbankhersteller] haben. Daneben sind Ansprüche aus Markenrecht oder z. T. und schon länger diskutiert aus Patenten möglich.

Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht
Wissenschaftliches Angebot. Zugleich auch eine Seite des MPI, welches international ausgerichtet ist und oft gutachterliche Stellungnahmen für Prozesse erstellt.

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European Patent Office
Homepage der offiziellen europäischen Behörde für Patente und Marken mit zahlreichen  Materialien zu europäischen Patenten und Marken.

Deutsches Patent und Markenamt (DPMA)
Homepage der offiziellen deutschen Behörde für Patente und Marken mit zahlreichen  Formularen, Hinweistexten und weiteren Nachweisen.

transpatent.com
Eine anwaltliche Homepage mit umfangreichen Materialien und Texten. Von den Inhalten her eine Perle ... leider in der Farbgebung und Schriftgröße z. T. nahezu unleserlich. Uns war es auch (Nov-2003 ) nicht möglich in der Struktur das Impressum zu entdecken.

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Lizenzen (International)

Fast jeder Software-Ersteller nutzt sein Recht, Nutzungsbedingungen für den Einsatz der Software festzulegen und verbindlich durch Lizenz zu regeln. Diese sind - da für eine Mehrzahl von Fällen vorgesehen zugleich Allgemeine Geschäftsbedingungen. Zudem müssen sie Mindestrechte, z. B. nach § 69 d UrhG des Nutzers respektieren. Nicht selten gehen die Lizenzbedingungen da zu weit.
Einen ganz anderen Weg verfolgen Public-Domain, Open / Free -Software Initiativen und zumindest ein anderes Vertriebsmodell Shareware. Bei Freeware ist darauf zu achten, dass auf Lizenzen nicht verzichtet wird: Nur die Übereignung ist unentgeltlich! Hier werden als Modell ausschnittweise freie Softwarelizenzen dargestellt, die zumeist mit einer Copy-left-Klausel versehen ist und zum Teil eine Pflicht zur Offenlegung des Quellcodes enthält. Gleichwohl ist eine Kombination mit kommerzieller Software meist möglich. Über Risiken bei der Verwendung informiert der
Autor im Rahmen von Mandaten.

  • Open Source Initiative ( OSI )
  • GNU is not UNIX ( GNU )

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Escrow Agreement / Quellcode - Hinterlegung

International Chamber of Commerce of Schweden (ICC Sweden)
Die International Chamber of Commerce (Internationale Handelskammer) in Schweden bietet eine Softwarehinterlegung an und hierzu auch entsprechende - englischsprachige Verträge.

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Datenschutz und Datensicherheit

Gesetze

Der Bund und JURIS
bieten kostenlos eine umfangreiche, regelmäßig aktualisierte Gesetzessammlung an, die schon über 500 Normtexte erfasst. Die Verweise führen zu HTML - Versionen der Gesetze bzw. auch zu einer Version des Gesamttextes in PDF-Format. Letztere ist - für ein PDF-file - wenig speicherhungrig angelegt und bei kleineren Gesetzen daher wegen der höheren Übersicht zu empfehlen.
U. a. finden Sie in der Liste die folgenden, wichtigen Gesetze zum EDV- und IT-Recht unter den hier genannten Kürzeln (==>in alphabetischer Reihenfolge):

  • Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (Teil des Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste) (==> TDDSG)
  • (Bundes-) Datenschutzgesetz (==>  BDSG )
  • Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (==> TDSV)

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Zeitschrift

Datenschutz und Datensicherheit (DUD)
Online-Version der papierenen Zeitschrift (leider mit etwas "reduziertem" Angebot).

International

Electronic Privacy Information Center (EPIC)
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Privacy.

GNU Privacy Projekt
Als Ableger des GNU - Projektes der freien Verfügbarkeit von Software verschrieben und durfte natürlich schon deshalb nicht auf dieser Free-Content Seite fehlen.

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Datenschutzbeauftragte

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bieten unterschiedliche Materialien (Gesetzestexte, Aufsätze, Prüf- und Checklisten), Verweise auf Sicherungsmittel, Empfehlungen, Schulungen und Seminare, Zertifikate und Broschüren an. Es empfiehlt sich, die Seiten anderer Datenschutzbeauftragter aufzusuchen, wenn Sie bei dem Bundesbeauftragten oder Ihrem Landesbeauftragten nicht fündig geworden sind: Viele Informationen verstehen sich als Teil eines Netzwerkes: Sie sind nur einmal vorhanden, gelten aber bundesweit.

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Bund

Länder

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Hier eine übergreifende Informationsplattform, die auch Links auf hier nicht nachgewiesene Quellen anbietet.

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Mehr Informationen

Bundesamt für Sicherheit
Dieses Amt befasst sich nicht mit Datenschutz sondern mit Datensicherheit (Geheimschutz). Entsprechend finden sich hier viele Informationen zu diesem Thema, u. a. das Handbuch Geheimschutz im gezipptes PDF-Format (Vorsicht beim Download: Die ca. 2000 Seiten bringen es auf mehr als 10 MB!), Serversicherheit, Firewalls, etc.

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