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News - Cebit-Special 2006:

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- März 2006 -

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Spezial zur Cebit  -  März 2006

Der DeutscheAnwaltVerein (DAV) hat zur Cebit im März mehrere Pressemitteilungen (PM) mit Bezug auf Internet- Auktionen und IT herausgegeben. Die Texte werden hier auf dieser Sonderseite von www.online-law.de  zusammen gefasst.

 

1. Ebay: Account-Besitzer haftet bei gefälschter Ware

[ Zur Monatsübersicht März ]
Aus Presseservice des DAV - www.anwaltverein.de   ( 17/06 ):
Berlin (DAV). Wer seinen Ebay-Account einer anderen Person zur Verfügung stellt, ist verantwortlich für das Angebot gefälschter Ware. Die Deutsche Anwaltauskunft rät mit Hinweis auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Juni 2005 (Az.: 6 W 20/05) zur Kontrolle der Verkaufspraxis des Dritten. Ansonsten müsse man z.B. für Markenrechtsverletzungen haften.
Eine Herstellerin von Markenartikeln wurde auf einen Anbieter von in ihrem Namen gefälschter Ware auf der Internet-Plattform Ebay aufmerksam. Der Mann bestritt das Angebot gefälschter Ware nicht, sah sich aber nicht in der Verantwortung, da seine Ehefrau diese Ware über seinen Account angeboten habe. Die Herstellerin hielt dies nicht für eine Entschuldigung und zog vor Gericht, um eine Unterlassung des Handels mit Plagiaten über diesen Account zu erwirken.
Das Gericht stellte fest, dass der Ehemann für das Anbieten der gefälschten Ware in der Verantwortung ist. Er selbst habe die Waren zwar nicht ins Internet gestellt, durch die Überlassung seines Accounts habe er die Verletzung der Rechte der Klägerin an der Marke jedoch ermöglicht. Er war dazu verpflichtet zu kontrollieren, was auf seinem Account angeboten wird, und hätte Rechtsverletzungen unterbinden müssen. Nach Ansicht der Richter kümmerte sich der Beklagte jedoch in keiner Weise um die Verkaufspraxis seiner Ehefrau, die vermutlich in größerem Stil mit Plagiaten handelte.
Hersteller von Markenartikeln entgehen durch den Handel mit gefälschter Ware Gewinne in Millionenhöhe, deshalb gehen sie vor Gericht gegen Verletzungen – auch in kleinerem Umfang – vor. Falls Sie zu Unrecht belangt werden, sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe versichern. Versierte Anwältinnen und Anwälte benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 EURO pro Minute), oder man sucht selbst im Internet unter
www.anwaltauskunft.de...

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2. Ebay: Widerrufsrecht gegenüber „Powersellern“

[ Zur Monatsübersicht März ]
Aus Presseservice des DAV - www.anwaltverein.de   ( 16/06 ):
Berlin (DAV). Wer bei Ebay Waren von einem sogenannten Powerseller erwirbt, hat ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Wenn aber der „Powerseller“ nachweist, dass er kein Unternehmer ist, besteht kein Widerrufsrecht, teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mit Hinweis auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 17. Oktober 2005 mit (Az.: 5 U 1145/05).
In dem Fall wurde um das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts des Käufers im Rahmen eines Geschäfts bei Ebay gestritten. Ein Widerrufsrecht steht einem Käufer dann zu, wenn er ein Verbraucher und der Verkäufer ein gewerblicher Unternehmer ist. Hintergrund der Regelung ist der Schutz des regelmäßig gegenüber dem Unternehmer weitaus unerfahreneren Verbrauchers im Geschäftsleben. Die gesetzliche Regelung bestimmt jedoch, dass der Verbraucher beweisen muss, dass sein Geschäftspartner Unternehmer ist, wenn er sein Widerrufsrecht vor Gericht geltend macht. Der sogenannte Powerseller zog vor Gericht und versteifte sich darauf, dass der Käufer nur widerrufen könne wenn er die Unternehmereigenschaft beweise.
Die Richter stärkten jedoch die Position des Verbrauchers und legten fest, dass der Käufer bei Verträgen, die über die Internet- Plattform Ebay zustande kommen, die Unternehmereigenschaft seines Geschäftspartners gerade nicht beweisen muss. Es sei dem Verbraucher aufgrund der Anonymität auf der Internet- Plattform nicht möglich nachzuweisen, dass der „Powerseller“ gewerblich bei Ebay verkauft. Das Gericht stellte fest, dass der „Powerseller“ seinerseits hätte beweisen müssen, dass er nicht gewerblich handelt und somit kein Unternehmer ist, um den Widerruf des Geschäfts abzuwehren.
Bestehen Sie auf ihre Rechte als Verbraucher, auch und gerade im Internethandel. Falls Sie Probleme mit der Durchsetzung ihrer Rechte haben benennt Ihnen die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 EURO pro Minute) versierte „EDV-Rechtlerinnen“ oder „EDV-Rechtler“ oder man sucht selbst im Internet unter
www.anwaltauskunft.de ..

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3. Ebay: Sperrung des Accounts bei negativen Bewertungen

[ Zur Monatsübersicht März ]
Aus Presseservice des DAV - www.anwaltverein.de  ( 15/06 ):
Berlin (DAV). Vorsicht bei gemeinsamen Geschäften! Negative Bewertungen eines Ebay- Nutzers können zur Kündigung des Nutzungsvertrages und zur Sperrung der Accounts aller am Verkauf oder Kauf Beteiligten führen. Dies geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 5. August 2005 hervor (Az.: 13 U 4/05), teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mit.
Der Ehemann der Klägerin kaufte über ein Ebay-Account Silber für das Schmuckgeschäft seiner Ehefrau an. Die Einkaufspraxis des Mannes bescherte ihm negative Bewertungen, daraufhin sperrte Ebay den Account und kündigte den Nutzungsvertrag. Die Ehefrau eröffnete daraufhin selbst einen neuen Account bei Ebay. Auch dieser wurde von Ebay gesperrt und der Nutzungsvertrag gekündigt. Als Kündigungsgrund wurde das Bestehen eines Zusammenhanges mit dem gesperrten Account des Ehemannes angegeben.
Die Klage der Frau blieb ohne Erfolg. Die Richter teilten die Ansicht von Ebay, dass durch die Anmeldung eines neuen Accounts die bisherige Sperrung umgangen werden sollte. Eine Sperrung bewerteten die Richter als legitimes Mittel die Seriosität des Handelsgeschehens auf der Internetplattform zu wahren. Ebay sei auch nicht dazu verpflichtet negative Bewertungen zu löschen weil der betroffene Nutzer der Ansicht sei, Opfer unzutreffender Rachebemerkungen zu sein.
Schon eine negative Bewertung kann Ihren Absatzerfolg bei Ebay erheblich schmälern. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, falls Sie ohne eigenes Zutun negativ bewertet wurden. Die passende „EDV-Rechtlerin“ bzw. den passenden „EDV-Rechtler“ benennt Ihnen die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 EURO pro Minute), oder man sucht selbst im Internet unter
www.anwaltauskunft.de.

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4. Illegale Software – Verkäufer haftet

[ Zur Monatsübersicht März ]
Aus Presseservice des DAV - www.anwaltverein.de  ( 14/06 ):
Berlin (DAV). Beim Vertrieb unautorisierten  Kopien von Software verstehen die Inhaber der Nutzungsrechte keinen Spaß. Wer nachweislich mit „heißer Ware“ handelt, muss die marktüblichen Lizenzgebühren für die Software zahlen, warnt die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2005 hervor (Az.: I-20 U 126/04).
In dem Fall kam ein Testkäufer einem Anbieter unautorisierter Kopien von „Microsoft Office International“ - Software im Internet auf die Schliche. Die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an der von ihr hergestellten Software, verlangte Schadensersatz und zog vor Gericht.
Die Richter gaben der Herstellerin Recht. Die Verkäuferin hätte sich vergewissern müssen, dass die von ihr betriebenen Exemplare keine Fälschungen sind. Aufgrund der jedermann bekannten Existenz gefälschter Software in großem Umfang müsse der Händler sogar die Verschweißung der Ware lösen, um sich der Echtheit zu vergewissern. Dies habe der Händler nicht getan. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte die Lizenzgebühren erstatten muss, die ein rechtstreuer Händler für die vertragliche Einräumung der Nutzungsrechte gezahlt hätte. In dem Fall wäre dies ein Betrag um 850 Euro gewesen. Der Händler muss der Herstellerin diesen Betrag ersetzen.
Im Internethandel ist Vorsicht geboten. Wenn Sie anwaltliche Hilfe in den Bereichen Internet und Computer benötigen benennt Ihnen die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 EURO pro Minute) eine „EDV-Rechtlerin“ bzw. einen „EDV-Rechtler“, oder Sie suchen selbst im Internet unter
www.anwaltauskunft.de.

 

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