- Juni 2006 - © 2006 kanzlei-exner.de, kiel [TOP
][HOME] 1. Elektronische Reisepässe erfolgreich getestet Pressemitteilung www.bsi.de (Bonn / Berlin, 1. Juni 2006). Experten aus 38 Nationen haben
vom 30. Mai bis 01. Juni 2006 in Berlin mit einem Interoperabilitätstest die wechselseitige Funktionsfähigkeit von elektronischen Reisepässen und Lesegeräten getestet. Der Obmann des DIN-Spiegelausschusses
des internationalen Normungsgremiums für "Karten und persönliche Identifikation", Michael Hegenbarth, hat die Veranstaltung unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission, des Französischen
Innenministeriums und des Bundesministeriums des Innern organisiert. An zwei Testtagen wurden mehr als 400 elektronische Reisepässe unterschiedlicher Länder in Kombination mit 50 Lesegeräten verschiedener
Hersteller geprüft. Ein abschließender Ausstellungs- und Konferenztag diente dem internationalen Austausch über den Einsatz von Biometrie in Dokumenten. […] Seit November 2005 werden in Deutschland
elektronische Reisepässe mit einem ersten biometrischen Merkmal im Chip, dem digitalen Passfoto, ausgegeben. Für 2007 ist die zusätzliche Speicherung der Fingerabdrücke in den ePass-Chips vorgesehen. Die
technische Spezifikation des europäischen biometrischen Reisepasses orientiert sich an den von der New Technologies Working Group (NTWG) der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO (International Civil
Aviation Organization) erstellten Empfehlungen. Die NTWG arbeitet eng mit dem zuständigen Subkomitee der Internationalen Normungsorganisationen ISO und IEC zusammen. Die deutsche Haltung wird im so genannten
Spiegelausschuss des DIN "Karten und persönliche Identifikation" entwickelt. Arbeitsschwerpunkte sind die physikalischen Eigenschaften von Identifikationskarten, Prüfverfahren für
Identifikationskarten und Austauschprotokolle von Chipkarten und kontaktlosen Chipkarten. Der DIN-Spiegelausschuss "Biometrie" bündelt die deutschen Interessen zu allen Aspekten biometrischer
Technologien. Die Standards für Identifikationskarten (ISO/IEC 7816 und 14443) und Biometrische Datenaustauschformate (ISO/IEC 19794) sorgen für die weltweite Kompatibilität von ePässen. © 2006 kanzlei-exner.de, kiel [TOP][HOME]
2. Zahnersatz per Internet-Auktion Medienhinweis zu Test 6/2006, S. 91 ff. - www.test.de Die Stiftung Warentest hat angesichts der Gesundheitsreform das Thema Sparen beim
Zahnersatz durch Online-Vergleiche geprüft.Dabei wurden die Anbieter www.2te-zahnarztmeinung.de
und www.zahngebot.de unter die Lupe genommen. Bei einem dritten “portal” (www.zep24.de) waren keine Ausschreibungen zustande gekommen.Es wurden Leistungen für Kornen und Inlays, Brücken und Kronen, Prothesen und Implantate mit Kronenaufsatz für
verschiedene Postleitzahlbereiche verglichen. Heraus stellte sich eine Gesundheitskostenreform ganz neuer Art: So konnten mehrfach Kostenersparnisse von 50% und mehr verzeichnet werden, in einem Fall sogar
von 62%! Anmerkung des Bearbeiters RA Exner, Kiel: Auch wenn es sich juristisch nicht um wirkliche Auktionen handelt, sind die Ersparnisse für die Patienten
in Höhe von z. T. mehr als 1.000,- EURO beachtlich. Die Leistungen sollen auch von angemessener Qualität sein. Wer also ganz oder teilweise Leistungen zuzahlen muss, kann auf diese Weise eine ganz private
Gesundheitsreform betreiben. © 2006 kanzlei-exner.de, kiel [TOP][HOME]
3. Teure Abmahnungen gegen eBay- Verkäufer Medienhinweis zu Test 6/2006, S. 12 f. - www.test.de Abmahnungen wegen Darstellung von “freien” Bildern auf der eigenen Seite,
unlizensierte Verwendung von Fotos der Original-Hersteller, Verkauf einer zu großen Hose unter der Markenbezeichnung, Beeinträchtigung eines Alleinvertriebsrechts nach Verkauf einzelner, aus den USA
eingeführter Modellbauteile. Diese Beispiele nennt die Stiftung Warentest (Test 6/2006, S. 12) als Gründe für anwaltliche Abmahnschreiben - und entsprechend saftiger Honorarforderungen! Unzulässig ist
laut Test ein Verkaufsangebot auch, wenn der Markenname fällt, obwohl gar keine Markenware verkauft wird. Dies geschieht insb., wenn der Anbieter selbst unerkannt gefälschte Ware gekauft hat und dann weiter
veräußern will. Es wird im Ergebnis nicht selten mit dem scharfen Schwert des Wettbewerbsrechts gegen Verbraucher vorgegangen. Anmerkung des Bearbeiters RA Exner, Kiel: Die oben genannte Liste der Beispiele
läßt sich beliebig fortsetzen: Verkauf von ”legaler” Kopiersoftware; Weiterverkauf von Musik-CDs, die sich als importierte Raubkopien erweisen, etc. Wie in dem Bericht wieder gegeben, konnte auch der Bearbeiter schon erfahren, dass namhafte Musikfirmen gegen kleinere Verstöße von Schülern drastisch vorgehen. Demgegenüber wurde eine Zusammenarbeit zur Aufdeckung dahinter stehender illegaler Händler nicht versucht.
Besonders mißlich in der Position der ratsuchenden Verbraucher ist der fehlende Deckungsschutz durch bestehende Rechtsschutz- Versicherungen:
Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig aus dem Leistungsbereich der (privaten) Rechtsschutzversicherung ausgeklammert. Der private Verkäufer muss also die Risiken des wettbewerblichen Verfahrens allein tragen.
Es ist also zu hoffen, dass die Gerichte die wettbewerblichen Regeln zunehmend zum Schutz der Verbraucher eng auslegen. Verkaufen Verbraucher unerkannt und einmalig gefälschte einzelne Produkte als
Markenware, so ist dies nach Auffassung des Bearbeiters zumindest bei den Gegenstandwerten der Abmahnungen mildernd zu breücksichtigen. Die Figur des Verlängerungsschadens ist dann zu beachten. Der
Schaden ist nämlich regelmäßig durch den illegalen Hersteller / Importeuer bereits verursacht, bevor der eBay- Verkäufer die Ware wieder veräußert. Schließlich sollten die
Verbraucherverbände und Auktions-Portale
selbst einschreiten, wenn einzelne Abmahner wiederholt durch exzessive Abmahnungen auffallen. Es ist für die Teilnahme an z. B. dem VeRI- Programm ein gewisser Verhaltenskodex auch seitens der Rechte- Inhaber zu fordern.
Weitere Hinweise zu Abmahnungen und was man nach Erhalt einer Abmahnung (noch) tun kann, finden Sie unter www.gegenabmahnung.de. © 2006 kanzlei-exner.de, kiel [TOP
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