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News - Monatsübersicht
Januar 2006:

Akteulle Rechtsentwicklungen und Neuigkeiten aus dem Bereich Online-Law.de für das Jahr 2006. Kostenloser Dienst.

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Themen dieses Monats:

  1. E-Government - Neues Amt darf privaten Anbietern nicht Konkurrenz machen
  2. Deutsche Klingeltonanbieter benachteiligt - Wirtschaft enttäuscht über Urteil zur Lizenzierung von Klingeltönen
  3. Urheberrechtsabgaben Forderungen gegen Hersteller summieren sich auf fast 50 Euro pro Gerät

 

Zu den anderen Monaten:

[Cebit-Special 2006 ]

 

 

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- Januar 2006 -

 

1. E-Government - Neues Amt darf privaten Anbietern nicht Konkurrenz machen

Nach PI www.bitkom.org (Berlin, 6. Januar 2006)Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßt die Einrichtung einer zentralen Bundesstelle für Informationstechnik (BIT), warnt aber davor, den Wettbewerb durch Eigenentwicklungen der öffentlichen Hand zu behindern. Zum Jahresanfang 2006 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) die IT-Bundesstelle im Bundesverwaltungsamt eingerichtet. Die BIT soll für Behörden des Bundes vor allem die im Rahmen der E-Government-Initiative „BundOnline 2005“ entwickelten IT-Systeme betreiben und weiterentwickeln. Die BIT soll die Standardisierung fördern sowie den Behörden herstellerunabhängige IT-Beratung anbieten. Ferner plant das BMI, die BIT mit Aufgaben der Software-Entwicklung zu beauftragen. […]
Hinweis: Eine Urteilssammlung zum öffentlichen Vergaberecht finden Sie unter
www.vergabe-verfahren.de .

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2. Deutsche Klingeltonanbieter benachteiligt - Wirtschaft enttäuscht über Urteil zur Lizenzierung von Klingeltönen

Nach PI www.bitkom.org (Berlin, 18. Januar 2006) Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) sieht deutsche Klingeltonanbieter durch das aktuelle Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) zur Lizenzierung von Klingeltönen benachteiligt. Das OLG hat heute entschieden, dass der Klingeltonanbieter Telemedia an den Musikverlag EMI Music Publishing direkte Lizenzgebühren zahlen muss – und dies zusätzlich zu den bereits anfallenden Lizenzzahlungen an die Musikverwertungsgesellschaft GEMA. „Leider hat das OLG die ungerechte Doppel- und Dreifachlizenzierung in Deutschland nicht abgeschafft“, sagt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM. Das Urteil wird jedoch nicht rechtskräftig werden, da Telemedia bereits angekündigt hat, in Revision zu gehen. Dann muss der Bundesgerichtshof (BGH) über diese grundsätzliche Frage entscheiden. […]

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3. Urheberrechtsabgaben Forderungen gegen Hersteller summieren sich auf fast 50 Euro pro Gerät

Bei PC-Herstellern soll erneut kassiert werden
PI der
www.bitkom.org (Berlin, 26. Januar 2006)Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisiert scharf die Klage der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gegen rund 20 Hersteller und Händler von Personal Computern. Entgegen früherer Beteuerungen hat die ZPÜ als Vertreter der Urheber von Film- und Musikwerken vor der Schiedsstelle des Patent- und Markenamtes Klage eingereicht: Für jeden seit Anfang 2002 verkauften PC sollen die Hersteller 18,42 Euro als pauschale Urheberrechtsabgabe zahlen. „Die Verwertungsgesellschaften wollen anscheinend bei den Herstellern abkassieren getreu des Mottos: Wer hat noch nicht, wer will noch mal?“, sagt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM. Die Forderungen der Urheber summieren sich damit auf fast 50 Euro pro Gerät.
So fordert bereits die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) 30 Euro pro PC als pauschale Abgabe für Texte und Bilder. Die Gebühr soll als Ausgleich für das erlaubte Kopieren von Texten auf der Festplatte des Computers dienen und über Verwertungsgesellschaften u.a. an Autoren ausgeschüttet werden. Die VG Wort hat Fujitsu Siemens Computers stellvertretend für die PC-Branche im Rahmen eines Musterverfahrens auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe für PCs verklagt. Eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus. Allein dieses Urteil könnte die PC-Hersteller in Deutschland rund 355 Millionen Euro für den Zeitraum 2002 bis 2005 kosten. […]

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