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News - Monatsübersicht
Dezember 2005:

Akteulle Rechtsentwicklungen und Neuigkeiten aus dem Bereich Online-Law.de für das Jahr 2005. Kostenloser Dienst.

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Themen dieses Monats:

  1. Fernsehrichtlinie gefährdet neue Medien
  2. Urheberrechtsabgaben - OLG bestätigt Urheberrechtsabgabe auf Personal Computer

 

Zu den anderen Monaten:

[Cebit-Special 2006 ]

 

- Dezember 2005 -

 

1. Fernsehrichtlinie gefährdet neue Medien

Nach PI www.bitkom.org - Die EU-Kommission hat am 13. Dezember 2005 einen Vorschlag zur Änderung der - Fernsehrichtlinie vorgelegt ("Richtlinie des europäischen Parlaementes und Rates zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit".Der Entwurf zur Änderung der Fernsehrichtlinie sieht vor, deren Regelungen auch auf die neuen Medien anzuwenden.
BITKOM hält die Ausdehnung des Anwendungsbereichs für nicht gerechtfertigt und kritisiert die vorgesehene Liberalisierung der klassischen Fernsehregulierung in einer Stellungnahme als halbherzig. Der BITKOM kritisiert eine ungerechtfertigte Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf neue Medien und fehlenden Mut zur Liberalisierung im klassischen Fernsehbereich. Der Richtlinienentwurf und das Positionspapier stehen unter
www.bitkom.org zum Download.

 

2. Urheberrechtsabgaben - OLG bestätigt Urheberrechtsabgabe auf Personal Computer

Bundesgerichtshof muss in letzter Instanz entscheiden
Nach PI
www.bitkom.org (Berlin, 16. Dezember 2005) Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts München zu Urheberrechtsabgaben auf Personal Computer ist aus Sicht des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) ein herber Schlag gegen die Käufer, Händler und Hersteller von PCs. „Die gerichtlich bestätigte Abgabe belastet den Hightech-Standort Deutschland mit einem dreistelligen Millionenbetrag und bremst die Verbreitung neuer Technologien“, sagt Vizepräsident Jörg Menno Harms. Die Abgabe verteuere innovative Produkte für Verbraucher und Betriebe. „Wir hoffen, dass der Bundesgerichtshof in letzter Instanz wie der Oberste Gerichtshof in Österreich entscheidet: nämlich keine Abgaben auf PCs“, sagt Harms. Zudem zeige das aktuelle Urteil, wie dringend das veraltete deutsche Urheberrecht reformiert werden müsse. Sollte der BGH die Abgabe jedoch bestätigen, so wäre Deutschland das einzige EU-Land mit einer pauschalen Urheberabgabe auf PCs. Wer seinen Computer im Ausland bestellt oder kauft, bräuchte die Abgabe nicht zu zahlen.

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