Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt Heute hat die
Regierungskoalitionen den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt. Der Gesetzentwurf sieht neben arbeitsrechtlichen Regelungen und der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle des Bundes
auch differenzierte Diskriminierungsverbote im Rechtsverkehr zwischen Privatleuten vor. In den ethnischen Diskriminierungsschutz sind fast alle Verträge des Wirtschaftsverkehrs einbezogen, wie die
Antirassismus-Richtlinie dies vorschreibt. Dies gilt auch für die Vermietung von Wohnraum. Ausgenommen ist auch hier der private Nähebereich, also etwa dann, wenn Vermieter und Mieter oder ihre Angehörigen
Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen. Im Übrigen (also im Hinblick auf Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) gilt der Diskriminierungsschutz für
Massengeschäfte und für privatrechtliche Versicherungen. Unterscheidungen aus sachlichem Grund bleiben auch im Anwendungsbereich des Gesetzes zulässig. Mit dieser differenzierten Lösung bleiben die
Grundsätze der Vertragsfreiheit gewahrt. Nach: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz (BMJ
), 15. Dez. 2004
© 2004 kanzlei-exner.de, kiel [TOP][HOME] - November 2004 - 1. Polizei und Nachrichtendienste müssen Datenschutz einhalten
Nach einer Pressemitteilung des
Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) vom 4. November 2004 Im Rahmen der BKA-Herbsttagung am 4. November 2004 erklärte der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar: Eine gezielte projektbezogene Zusammenarbeit zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zur besseren Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist
datenschutzrechtlich vertretbar, soweit dabei dem Trennungsgebot sowie dem vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil postulierten Prinzip der informationellen Gewaltenteilung Rechnung getragen
wird. [...] Gemeinsame Dateien müssen sich auf terroristische Aktivitäten beschränken und dürfen den Extremismus ohne terroristischen Hintergrund nicht einbeziehen. Die Polizei ist für die Beobachtung des
islamistischen Extremismus ohne terroristischen Hintergrund nicht zuständig und darf nicht über eine gemeinsame Datei insoweit Datenerhebungsbefugnisse des Verfassungsschutzes erhalten. Derartige
Datenerhebungsbefugnisse für die Polizei würden die Grenze zwischen Polizei und Verfassungsschutz verwischen.
2. eBay ‘s Datenschutzerklärung im Kreuzfeuer der Kritik In seinen News vom 02.11.2004 veröffentlicht die ARGEDATEN.AT (
http://www.argedaten.at/
)eine sehr harsche Kritik an den seit November 2004 geltenden Datenschutzerklärung des Internet "Auktionshauses" eBay. In der Meldung heißt es wörtlich: "Zumindest 17 Formulierungen sind
bedenklich, einige jedenfalls für die Konsumenten grob benachteiligend - Konformität mit dem EU-Datenschutzrecht äußerst fraglich - Freibrief für beliebige Datenweitergabe - Konsumenten sollten Handelsplatz
meiden" Hinweis: Diese Erklärung selbst ist nicht nur aggressiv, sondern enthält zugleich selbst auch einen wettbewerbsrechtlich nicht ganz unbedenklicher Aufruf. Es blebt abzuwrten, wie der Streit
sich weiter entwickelt. Ebenfalls zu der neuen Datenschutzerklärung von eBay meldet sich auch unter einer deutschen Domain http://www.datenschutzverein.de/ ein "Datenschutzverein" zu Wort. © 2004 kanzlei-exner.de, kiel
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- Oktober 2004 -
DPMA warnt vor ZahlungsaufforderungenMit Pressemitteilung vom 4.10.2004 warnte das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA)
vor irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen von privaten Unternehmen oder Einzelpersonen Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor Zahlungsaufforderungen durch
private Unternehmen oder Einzelpersonen, die unter Verwendung behördenähnlicher Unternehmensbezeichnungen, Rechnungen bzw. Überweisungsträgern, die den Anschein amtlicher Formulare erwecken, eine Eintragung
von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder Veröffentlichung anbieten. Eine solche Zahlungsaufforderung entfaltet für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber privaten
Unternehmen und Privatpersonen wird hierdurch nicht begründet. Quelle www.dpma.de Anmerkung /Rechtstipp: Nunmehr werden also auch deutsche Behörden nicht mehr verschont. Den Anschein amtlicher Formulare und Rechnungen und damit eine
Täuschung zu erregen und, hierdurch eine Zahlung zu veranlassen, kann als Rechnungs- oder Insertionsbetrug strafbar sein. Da bei den Veranlassern von Rechnungs- oder Insertionsbetrügereien nicht immer
eine vollstreckungsfähige Masse vorhanden ist, lohnt sich eine Verfolgung durch einen Anwalt und auf eigene Rechnung nicht immer. Um aber Wiederholungen vorzubeugen bzw. der zunehmend einreißenden
Verbreitung dieser Praktiken Einhalt zu gebieten sollte ein entsprechendes Anschreiben aber nicht nur weggeschmissen werden: Ein kurzes Fax an eine Dienststelle der Polizei ist eine bessere Reaktion. © 2004 kanzlei-exner.de, kiel
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- September 2004 -
Neue Gefahr: JPG-Bilder als Einfallstor für Viren Nach einer Pressemitteilung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vom 27. September 2004
"Bisher galten Bild-Dateien als ungefährlich für das Einschleusen von Computer-Viren oder Trojanischen Pferden. Durch einen Fehler in der Bildverarbeitung von Microsoft-Programmen können jedoch auch
manipulierte Bilder im JPG-Format den Anwender gefährden. Dazu reicht das Lesen einer E-Mail aus, der Besuch einer manipulierten Webseite, die Vorschau unter WindowsXP in einem Verzeichnis auf der Festplatte
oder das Betrachten eines Dokumentes mit eingebettetem Bild. Gegen diesen neuartigen Angriff hilft nur ein aktuelles Viren-Schutzprogramm, das solch gefährliche JPG-Bilder erkennt und dann den Zugriff
verweigert, sowie die Installation der von Microsoft bereitgestellten Sicherheits-Updates."Mehr aktuelle Informationen zur PC-Sicherheit gibt es unter: http://www.bsi.bund.de/
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- August 2004 -
Erneuerung des Urheberrechts "Korb II" Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sieht in der vorgesehenen
Urheberrechtsanpassung für Wissenschaft und Ausbildung große Gefahren – nicht zuletzt aber auch für die Informationswirtschaft selber. In einer Presseerklärung vom 10 Aug. 2004 heißt es: Anstatt vorrangig die Vermarktung von Information zu regulieren, muss der Gesetzgeber in der zweiten Phase der Novellierung das Urheberrecht den
Anforderungen von Bildung und Wissenschaft anpassen. So muss der Gesetzgeber jetzt schon dafür sorgen, dass die Regelung des § 52 a Urheberrechtsgesetz zugunsten der Nutzung in Ausbildung und Wissenschaft
verbessert wird – auf keinen Fall aber mit Ende des Jahres 2006 wegfällt, wie bisher im Gesetz vorgesehen. Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hält es insbesondere für
erforderlich, dass rigide Lizenzierungsbedingungen, die Umfang und Dauer der Nutzung digitaler Medien beschränken, in Bildung und Wissenschaft keine Anwendung finden. Hier hat sich das System der pauschalen
Vergütung bewährt.”.
© 2004 kanzlei-exner.de, kiel [TOP][HOME] - Juli 2004 - 1. Neues UWG 2004 Mit Wirkung zum 08.07.2004 ist das neue Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Die Neuregelung enthält nun zahlreiche ausdrückliche Regelungen,
die schon vorher durch die Gerichte durch die Bildung von Fallgruppen anerkannt worden waren (z. B. Werbemails, Telefonwerbung). Neu ist eine erstmalige gesetzliche Regelung der Erstattung von
Abmahnungen. Rechtsstreitigkeiten um Abmahnkosten ("kleineWettbewerbsprozesse") sind damit den Landgerichten zugewiesen worden.
2. Justizkommunikationsgesetz Das Bundeskabinett hat am 28. Juli 2004 die rechtlichen Vorraussetzungen für den elektronischen
Workflow bei Gerichten verabschiedet. Durch das Gesetz sollen Zustellungen vereinfacht und Formvorschriften an die neuen Techniken angepaßt werden. Der vorgelegte Entwurf schafft jedoch zunächst erst
Rahmenbedingungen, vornehmlich für die Anwaltschaft. So werden Akteneinsicht, Beweiswert und Archivierung geregelt. Weitere Hinweise unter: www.bmj.de Anmerkung (RA Siegfried Exner):
Es ist zu hoffen, dass die Umsetzung den technischen Vorgaben besser “gerecht” wird, als dies bei dem Signaturgesetz der Fall war. Eine Nutzung neuer Technik bedeutet regelmäßig erheblichen Aufwand an Zeit und Geld und nur ein plaubsibles Nutzungskonzept hinter den rechtlichen Regelungen wird eine breite Akzeptanz bewirken.
© 2004 kanzlei-exner.de, kiel [TOP][HOME] - Juni 2004 - 1. Keine Gutscheine für Online-Buchhändler Durch eine Entscheidung des
OLG Frankfurt ist die Gewährung von Gutscheinen für den Verkauf von Büchernuntersagt. Nach der Entscheidung darf der Verkäufer von Büchern an Letztabnehmer nach dem Buchpreisbindungsgesetz keine Nachlässe
für den Verkauf neuer Bücher einräumen. Das Gericht entschied, dass es keinen Unterschied mache, ob Bücher unmittelbar zu einem niedrigeren Preis verkauft würden oder ob ein Gutscheinsbetrag bei einem
späteren Kauf angerechnet werde. 2. Schönheitsreparaturen und Mietvertrag Nach dem Urteil des BGH vom 23.06.2004 (Az. VIII ZR 361/03) sind Klsuseln in Formular-Mietverträgen unwirksam, die in starren Fristen vom Mieter eine
Schönheitsreparatur verlangen. Nach dem Gericht komme solle der Mieter im Erbenis nicht mit einer Schönheitsreparatur belastet werden, wenn die Wohnung nicht renovierungsbedürftig sei. Ihm müsse mindestens
der Nachweis möglich sein, dass die Räume noch optisch einwandfrei seien und keiner Renovierung bedürften. Anmerkung (RA Siegfried Exner):
Betroffen sind nur Klauseln in Formularverträgen, die nicht einzeln ausgehandelt wurden (AGB) und die eine starre Zeitgrenze vorsehen. Klauseln die eine Schönheitsreparatur der Art “Der Mieter soll grundsätzlich ...” oder “Im Allgemeinen ist nach xy Jahre ...” enthalten sind von dem Urteil nicht unmittelbar erfaßt.
© 2004 kanzlei-exner.de, kiel [TOP][HOME] - Mai 2004 - 1. Enormes EU-Bußgeld gegen Microsoft Die EU hat ein Bußgeld von sage und
schreibe knapp einer halben Milliarden Euro ( genau 496 Mio EUR ) gegen Microsoft verhängt. Hintergrund ist nach Auffassung der europäischen Wettbewerbshüter eine marktbeherrschende Stellung des
Softwaregiganten aus Redmond, der insb. Informationen über Schnittstellen trotz seiner Marktbeherrschenden Stellung nicht offen legt. Zudem wird die enge Verzahnung mit Anwenderprogrammen (Media Player)
beanstandet. Microsoft sieht in einer kurzen Stellungnahme dagegen den freien Markt durch die Anordnung der Kommission gefährdet. (Quellen: EU-Kommission; Microsoft) Anmerkung (RA Siegfried Exner):
Die Markt- und Lizenzpolitik von Microsoft ist unangenehm und die mit XP eingeführte Registrierung offenbart auch persönliche Daten. Der Aspekt Datenschutz und fehlende Belehrungen in den Lizenzen ist jedoch nicht wesentlicher Teil dieses Verfahrens.
© 2004 kanzlei-exner.de, kiel [
TOP][HOME] 2. Folter und Misshandlung im Irak Nunmehr haben sich die Gerüchte um Misshandlungen im Irak so weit verdichtet, dass sie selbst den Wahlkampf innerhalb der USA überschatten. Gemeinnützige
Organisationen, wie amnesty international und das Rote Kreuz hatten schon länger Hinweise auf solche Misshandlungen gegeben. Die Vorkommnisse im Gefängnis von Abu-Ghraib sollen demnach keine Einzelfälle
sein. Gleichwohl wollte Rumsfeld nichts davon gewusst haben ... Zitat: "Gemäß Artikel 4 der IV. Genfer Konvention zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten sind die Provisorischen
Koalitionsbehörden ebenso wie die Besatzungsmächte dazu verpflichtet, die Rechte von Zivilisten in besetzten Gebieten zu respektieren. Nach Artikel 71 und 76 der Genfer Konvention haben Gefangene das Recht
auf Kontakt zur Außenwelt, den Schutz vor Folter und den Kontakt zu Vertretern des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)." (Quelle: Amnesty Deutschland ) Anmerkung (
RA Siegfried Exner):
Die Behandlung von Kriegsgefangenen und Menschenrechte sind völkerrechtlich vorgezeichnet. Die USA - obwohl Sitz der UN - haben jedoch nicht alle entsprechenden zwischenstaatlichen Verträge ratifiziert. Gleichwohl lohnt sich ein Blick auf folgende englischsprachige Onlinepublikation:
Crimes of War
© 2004 kanzlei-exner.de, kiel [TOP][HOME] - April 2004 -
1. Verfügung aufgrund GPL-Verletzung Aufgrund einer Meldung von http://www.heise.de/ vom 15.04.2004 Die Entwickler hinter dem Open-Source-Projekt
iptables/netfilter haben namhafte Firmen wegen der Verletzung der GNU General Public License (GPL) verklagt und eine einstweilige Verfügung gegen diese Unternehmen erwirkt. Auf eine Abmahnung hatten die
Firma sich nicht darauf eingelassen, eine beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Im anschließenden Klageverfahren wurden aus taktischen Gründen nicht die Zulieferer der Software, sondern die
Vertriebspartner mit Sitz in Europa. Eine erlassenen Verfügung gegen Sitecom, soll die erste Gerichtsentscheidung zur Anwendbarkeit und Gültigkeit der GPL sein. (Quellen:
Sun; Microsoft) Anmerkung / Tipp (
RA Siegfried Exner):
Open-Source bzw. GNU-Software und auch so genannte Freeware darf nicht ohne weiteres für jeden, insb. kommerziellen Zweck verwendet und vertrieben werden. Verletzungen von Lizenzen schutzfähiger Programme können auch in solchen Fällen zu vorgerichtlichen Unterlassungsansprüchen und / oder gerichtlichen Vertriebsuntersagungen und Verletzungsverfahren führen. Ein sorgfältiges Lizenzmanagement und ggf. eine rechtliche Prüfung der Lizenz im Einzelfall ist ratsam.
© 2004 kanzlei-exner.de, kiel [
TOP][HOME] 2. Microsoft - Sun- Einigung Die beiden großen Software-Firmen haben sich auf eine Zusammenarbeit verständigt und damit ein schwebendes gerichtliches Verfahren beendet. Die Einigung sieht vor,
dass bestimmte Produkte der Unternehmen eine weitere technische "Interoperabilität" erreichen sollen. Anmerkung (RA Siegfried Exner):
Microsoft als Hersteller von Betriebssystemen und Officeprodukten und Sun für Open Office und Java sind die großen im Geschäft. Die Einigung nach dem Messen der Kräfte ist aber für amerikanische Prozesstaktik nicht ungewöhnlich: Dort werden insb. Patent und andere IP auch bewusst gesammelt, um "counter claims" platzieren zu können und so Klagen abzuwehren. Ebenso wird ein Rechtsstreit oft als ganz praktisches Mittel gesehen, Wettbewerber zu bestimmten Marktverhalten zu "zwingen". Dies sollte auch bei der europäischen Diskussion um Patente für Software berücksichtigt werden.
Die Einigung zeigt zugleich, dass selbst schwierige Rechtsfragen oftmals einer vertraglichen Regelung zugänglich sind und dieses der Unternehmens-Praxis mehr entspricht, als ein langer und ggf. durch
alle Instanzen prozessiertes Gerichtsverfahren.
© 2004 kanzlei-exner.de, kiel [TOP][HOME] - Februar + März 2004 - 1. Wahl der deutschen Bundespräsidentin / des deutschen Bundespräsidenten
Die Wahl des Bundespräsidenten wird diesmal von einem Wettstreit der Parteien begleitet. Dies ist für das, zumeist als
repräsentatives Amt gesehene ungewöhnlich. Sowohl innerhalb der Christlichen Parteien als auch zwischen Regierung und Opposition werden unterschiedliche Kandidaten gekürt. Überschattet wird die Wahl zudem
von Gerüchten über einen geplanten Anschlag auf den scheidenden Bundespräsidenten Rau. Hintergründe zum Wahlverfahren: BPräsWahlG
(via Juris / Bund) Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung; zum Amt und Eid des Bundespräsidenten GG
Grundgesetz (hier Art. 54 ff GG) und schließlich zu aktuellen Fragen die Internet-Präsenz des Amtsträgers selbst: http://www.bundespraesident.de
2. "Erste deutsche Open Source Lizenz" auf CeBIT Die "bremen online services" (BOS) hat auf der CeBIT eine Open-Source-Lizenz
vorgestellt, die auf das deutsche Recht zugeschnitten sein soll. Die "Bremer Lizenz für freie Softwarebibliotheken" - so die offizielle Bezeichnung - soll dabei eine Auftragsleistung des
Kooperationsausschusses Automatische Datenverarbeitung Bund, Länder, Kommunaler Bereich sein. Kritik (RA Siegfried Exner):
Die Überarbeitung US-dominierter Lizenzen ist wohl nur halbherzig erfolgt. Wenn mit diesen Lizenzen tatsächlich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorliegen, wird z. B. die zentrale Haftungsbeschränkung mit einer Ausnahme für "Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit" nicht ausreichen. Seit der Schuldrechtsreform, die zum 01.01.2002 in Kraft trat reicht dies auch im Unternehmensgeschäft ("B2B") nicht mehr aus! Wirtschaftsverbände, wie z. B. der
VDMA, warnen seit einiger Zeit vor der
Verwendung veralteter und damit risikoreicher Vertragsbedingungen bzw. AGB. Wer die "Bremer Lizenzbedingungen" dennoch verwenden will, sollte sie in jedem Fall zuvor an das neue Schuldrecht
anpassen lasen. Offizielle Quelle für die "Bremer Lizenzbedingungen": BOS 3. Dialer-Urteil des BGH Mit einer Grundsatzentscheidung hat der BGH nun Klarheit in den Berich der "Dialer" gebracht: Nicht der Anschlussinhaber, sondern der Telefonnetzbetreiber
trägt das Risiko der heimlichen Installation eines automatischen Einwahlprogramms. [mehr dazu unter dem folgenden Link: [Urteile
] © 2004 kanzlei-exner.de, kiel
[TOP][HOME] - Januar 2004 - 1. Umfangreiche Änderungen des Arbeitsrechts zum 01.01.2004
Zum Jahreswechsel ist eine Umfangreiche "Modernisierung" des Arbeitsrechts in Kraft getreten. Als Ergebnis der Reform wurden u. s. (a) im
Kündigungsschutz für neu eingestellte Mitarbeiter die Anwendung des KSchG gelockert, die Kriterien der Sozialauswahl beschränkt, die Klagefrist auf 3 Wochen festgesetzt und ein ausdrücklicher Hinweis auf
eine Abfindung in der Kündigungserklärung geregelt. Ausnahmen gelten nun für Unternehmensgründer in den ersten 4 Jahren. Weiter wurden (b) der Bezug des Arbeitslosengeldes verkürzt und (c) das
Arbeitszeitgesetzt angepasst. Letzteres war jedoch nur eine Umsetzung der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der entschieden hatte, dass auch Wartezeiten von Bereitschaftsdiensten
"Arbeitszeit darstellen. (Internet-Quellen zu der Meldung: Gesetzestexte via Juris / Bund: ArbZG Arbeitszeitgesetz und KSchG
Kündigungsschutzgesetz) - Hinweis von RA Siegfried Exner.
2. Unterlagen für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UFAB) III Am 4. Dezember 2003 verabschiedete der
Interministerielle Koordinierungsausschuss für die Informationstechnik in der Bundesverwaltung (IMKA) die Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB III) in der Version 1.0. Damit
steht die UfAB III für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung ab sofort zur Anwendung bereit. Link zum Thema: http://www.kbst.bund.de © 2004 kanzlei-exner.de, kiel [TOP
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Aktuelle Monatsübersicht ][ Archiv 2004 ][
Archiv 2003 ] |